Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
- Allgemeines
- Widerrufsbelehrung
- Urheberrecht
- Vergütung und Eigentumsvorbehalt
- Haftung
- Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Datenschutz
- Bildbearbeitung
- Übergabe der Daten
- Schlussbestimmung
- Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Kund*innen können innerhalb von drei Werktagen schriftlich widersprechen. Abweichende Geschäftsbedingungen benötigen die schriftliche Anerkennung durch den Fotografen/Videografen.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auch welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
- Widerrufsbelehrung
- Sollten Kund*innen vom Vertrag zurücktreten wollen können innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung eines ersten Betrags aber bis maximal 14 Tage vor Termin, alle gezahlten Beträge zurückverlangt werden.
- Nach Ablauf dieser 14 Tage besteht kein Recht auf eine Rückerstattung aller bis dahin gezahlte Beträge.
- Urheberrecht
- Das Urheberrecht der erstellten Dateien und daraus resultierenden Printmedien liegt immer beim Fotografen/Videografen.
- Die vom Fotografen/Videografen hergestellten Lichtbilder (Dateien und Print) sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch der Kund*innen bestimmt. Andere Vereinbarungen müssen zwingend schriftlich vereinbart werden.
- Überträgt der Fotograf/Videograf das Nutzungsrecht an den Werken ist, wenn nicht anders vereinbart, nur das einfache Nutzungsrecht übertragen
- Die Rohdateien bleiben beim Fotografen/Videografen. Eine Herausgabe der unbearbeiteten Lichtbilder an Kund*innen erfolgt grundsätzlich nicht.
- Vergütung und Eigentumsvorbehalt
- Dem Fotografen/Videografen wird versichert im vereinbarten Zeitraum beschäftigt zu werden und wie vertraglich festgelegt entlohnen zu werden.
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Spesen und Ähnliches werden, wenn nicht anders vereinbart, nicht vom Fotografen/Videografen übernommen.
- Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.
- Erstellte Angebote oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Treten während der Produktion der Lichtbilder Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen/Videografen anzuzeigen. Wenn die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten wird, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbaren Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung der Pauschale zu leisten.
- Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Bei einer Überziehung der Zahlungsfrist werden alle sieben Tage 10% des Gesamtpreises zusätzlich berechnet.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen/Videografen.
- Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit den wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf/Videograf nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Der Fotograf/Videograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten drei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Die Zusendung und Rücksendung von Dateien und Bildern erfolgt auf Kosten und Gefahr der Kund*innen.
- Mit der Übergabe der Bilder sind sämtliche Ansprüche der Kund*innen abgegolten.
- Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Ein abgesprochener Termin kann nur abgesagt werden bei außerordentlichen Gründen. Außerordentliche Gründe sind unter anderem Krankheitsfälle. Sollte der Termin ohne ordentlichen Grund kurzfristig (< sieben Tage vor dem Termin) abgesagt werden, so wird eine Zahlung von 40% des Preises fällig.
- Ersatzansprüche bzw. Schadensersatz gegenüber dem Fotografen/Videografen bestehen nicht. Bei einer eigenverschuldeten Verspätung des Fotografen/Videografen wird der Rechnungsbetrag um die versäumten Stunden gekürzt. Bei einer vereinbarten Pauschale wird die Pauschale durch die ungefähr vereinbarten Stunden geteilt und vom Rechnungsbetrag abgezogen.
- Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten können gespeichert werden. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags erhaltene Informationen vertraulich zu behandeln.
- Bei Minderjährigen bestätigt die Unterschrift einer zur Erziehung berechtigen Person, dass diese*r mit der Erstellung der Bilder und einer eventuellen Veröffentlichung und Verarbeitung der Daten einverstanden ist.
- Kund*innen haben alle Beteiligten z.B. einer Hochzeit ausreichend darauf hinzuweisen, dass Lichtbilder aufgenommen werden, seien es Fotos oder Videos, unabhängig davon, ob einer Veröffentlichung jeglicher Art zugestimmt wurde.
- Bildbearbeitung
- Kund*innen kennen den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen/Videografen und sind sich bewusst, dass seine Lichtbilder im ähnlichen Stil aufgenommen und bearbeitet werden. Eine nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen/Videografen ist nicht gestattet. Dazu zählt auch die Umfärbung in Schwarz und Weiß, Sepia oder ähnlichem.
- Die Lichtbilder dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet und umgestaltet werden.
- Übergabe der Daten
- Der Fotograf/Videograf stellt Kund*innen die angefertigten Fotos zur Aussortierung über eine Onlinegalerie zu Verfügung.
- Kund*innen haben den Fotografen/Videograf zu informieren, wenn diese ihre finale Auswahl getroffen haben.
- Die Übergabe erfolgt ebenfalls über eine Onlinegalerie.
- Die Bilder werden im Format „JPG“, in höchstmöglicher Auflösung, zur Verfügung gestellt.
- Filme werden über einen Clouddienst bereitgestellt.
- Schlussbestimmung
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Duisburg. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Reglung ersetzt.